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   BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77   

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https://dejure.org/1977,8863
BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77 (https://dejure.org/1977,8863)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1977 - 1 StR 479/77 (https://dejure.org/1977,8863)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1977 - 1 StR 479/77 (https://dejure.org/1977,8863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entführung gegen den Willen - Verbringen in eine hilflose Lage - Alkoholbedingte Enthemmung des Angeklagten zur Tatzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70

    Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht

    Auszug aus BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77
    Zum äußeren Tatbestand des § 237 StGB gehört, daß der Täter die Frau in eine hilflose Lage verbringt, in der sie seinem ungehemmten Einfluß preisgegeben ist, und daß er die durch die Entführung entstandene Lage der Frau zur Unzucht mit ihr ausnutzt (BGHSt 24, 90; BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72 - und vom 6. November 1973 - 1 StR 482/73 - vgl. auch BGH GA 1966, 310; BGHSt 22, 178 zu § 236 a.F. StGB).

    Da der Angeklagte den Vorsatz, mit seiner Beifahrerin gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen, bereits vor dem Abbiegen gefaßt hatte (UA S. 5), kommt es nicht auf die Frage an, ob ein späterer Entschluß zur Vornahme von Unzuchtshandlungen unter Ausnutzung der entstandenen hilflosen Lage genügt hätte (s. hierzu einerseits BGH bei Dallinger MDR 1970, 197; BGH NJW 1972, 647 Nr. 22; anderseits BGHSt 24, 90; Dreher NJW 1972, 1641; unentschieden BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72).

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 483/72

    Verurteilung wegen Notzucht und wegen versuchter Notzucht - Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77
    Zum äußeren Tatbestand des § 237 StGB gehört, daß der Täter die Frau in eine hilflose Lage verbringt, in der sie seinem ungehemmten Einfluß preisgegeben ist, und daß er die durch die Entführung entstandene Lage der Frau zur Unzucht mit ihr ausnutzt (BGHSt 24, 90; BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72 - und vom 6. November 1973 - 1 StR 482/73 - vgl. auch BGH GA 1966, 310; BGHSt 22, 178 zu § 236 a.F. StGB).

    Da der Angeklagte den Vorsatz, mit seiner Beifahrerin gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen, bereits vor dem Abbiegen gefaßt hatte (UA S. 5), kommt es nicht auf die Frage an, ob ein späterer Entschluß zur Vornahme von Unzuchtshandlungen unter Ausnutzung der entstandenen hilflosen Lage genügt hätte (s. hierzu einerseits BGH bei Dallinger MDR 1970, 197; BGH NJW 1972, 647 Nr. 22; anderseits BGHSt 24, 90; Dreher NJW 1972, 1641; unentschieden BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72).

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77
    Zum äußeren Tatbestand des § 237 StGB gehört, daß der Täter die Frau in eine hilflose Lage verbringt, in der sie seinem ungehemmten Einfluß preisgegeben ist, und daß er die durch die Entführung entstandene Lage der Frau zur Unzucht mit ihr ausnutzt (BGHSt 24, 90; BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72 - und vom 6. November 1973 - 1 StR 482/73 - vgl. auch BGH GA 1966, 310; BGHSt 22, 178 zu § 236 a.F. StGB).
  • BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71

    "Hilflose Lage" als Voraussetzung für den äußeren Tatbestand einer Entführung

    Auszug aus BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77
    Da der Angeklagte den Vorsatz, mit seiner Beifahrerin gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen, bereits vor dem Abbiegen gefaßt hatte (UA S. 5), kommt es nicht auf die Frage an, ob ein späterer Entschluß zur Vornahme von Unzuchtshandlungen unter Ausnutzung der entstandenen hilflosen Lage genügt hätte (s. hierzu einerseits BGH bei Dallinger MDR 1970, 197; BGH NJW 1972, 647 Nr. 22; anderseits BGHSt 24, 90; Dreher NJW 1972, 1641; unentschieden BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72).
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 482/73

    Entführung wider Willen, vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl -

    Auszug aus BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77
    Zum äußeren Tatbestand des § 237 StGB gehört, daß der Täter die Frau in eine hilflose Lage verbringt, in der sie seinem ungehemmten Einfluß preisgegeben ist, und daß er die durch die Entführung entstandene Lage der Frau zur Unzucht mit ihr ausnutzt (BGHSt 24, 90; BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72 - und vom 6. November 1973 - 1 StR 482/73 - vgl. auch BGH GA 1966, 310; BGHSt 22, 178 zu § 236 a.F. StGB).
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